Immer wieder erreichen uns Hinweise über unterschiedlichste  Hilfen, die Sie als Legastheniker im Alltag bekommen können.  Bei den meisten müssen wir leider darauf hinweisen, dass oft  kein Rechtsanspruch darauf besteht. Wir veröffentlichen diese Hinweise dennoch - weil Sie dadurch vielleicht erst auf die  Idee gebracht werden, überhaupt einmal nach Hilfe zu fragen...

Sie finden hier eine Übersicht über die folgenden Themen:

  • Führerscheinprüfung
  • Prüfung bei der IHK (Industrie und Handelskammer)
  • Gesellenprüfung (Innung)
  • IHK Prüfung
  • Prüfung Führerschein
  • Abitur
  • Berufsberatung
  • Bewerbung

Führerscheinprüfung

Häufig erreichen uns Anfragen über mögliche Erleichterungen  bei der Führerscheinprüfung. Wir haben eine entsprechende Anfrage an den TÜV Nord  gestellt - und erhielten von dort folgende Auskunft:

Der Gesetzgeber hat grundsätzlich in der  Fahrerlaubnisverordnung für Bewerber, die nicht ausreichend  lesen können, die Möglichkeit der mündlichen Prüfung  geschaffen. Dies gilt bundeseinheitlich.

Die mündliche Prüfung wird auf Antrag des Bewerbers  durchgeführt und gilt für Bewerber die Sprachprobleme,  Verständnisprobleme und Leseschwächen haben sowie unter  großer Prüfungsangst bzw. einer Übernervosität leiden. Dazu  gehören auch ausländische Bewerber, die hier geboren bzw.  aufgewachsen sind, und trotzdem weder die deutsche  Sprache noch ihre Muttersprache ausreichend beherrschen.

Unter diese Gruppe fallen also insbesondere Legastheniker.

Bei der mündlichen Prüfung werden die Fragen und Antworten vorgelesen und lediglich bei Nichtverstehen von Wörtern oder  Wortverbindungen Verständigungshilfe geleistet. Es ist  ausreichend, einen formloser Antrag auf eine mündliche  Prüfung zu stellen und glaubhaft zu versichern, dass eine der  o.g. Punkte erfüllt wird.

Der Bewerber erhält dann die Rechnung über die zu  entrichtende Gebühr (? 90,02 mdl. Prüfung + ? 10,09  theoretische Prüfung). Nach Eingang der Gebühr wird mit dem Bewerber über die Fahrschule ein Termin festgelegt.

Dies gilt für den Bereich der Technischen Prüfstelle des TÜV NORD Straßenverkehr.  Die organisatorische Abwicklung (Antragstellung/  Terminvereinbarungen/ Zahlungsabwicklung) und Gebühren  können in Bereichen anderer Technischer Prüfstellen  abweichend sein.

IHK-Prüfung

Bei Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer gibt es nach  unserem Wissen keine einheitliche Regelung.

Ein Betroffener, der bei der IHK in Hamburg eine Prüfung ablegen  wollte, fragte bei der Prüfungskommission einfach nach - und war überrascht, dass er dort auf ausgesprochenes Verständnis traf.  Er erhielt mehr Zeit für die Prüfung - und das Angebot auf  schriftliche Prüfungsbereiche zu verzichten, wenn er diese  mündlich absolvieren will. Für ihn war das leichter...

Von der IHK in Hannover berichtete ein Prüfling, dass er nach der Prüfung vom einem der Prüfer angesprochen wurde: "Warum haben Sie uns denn nichts von ihrer Legasthenie gesagt, dann hätten  wir Ihnen doch helfen können."

Unser Tipp Fragen Sie in jedem Fall nach. Und wenn man Ihrer Anfrage  ablehnend begegnet, dann geben Sie auch dann nicht gleich auf.  Oft führt einfach Unwissenheit zu Ablehnung. Nehmen Sie Ihren Mut zusammen und fragen Sie. Und berichten Sie uns bitte von Ihren  Erfahrungen. Am besten per eMail. Danke.

Gesellenprüfung

Hier gilt ähnliches wie bei der IHK-Prüfung auch.

Unser Tipp Fragen Sie in jedem Fall nach.

Wenn Sie gar nicht fragen, dann werden Sie auch keine Hilfe  finden. Wie auch?

Und wenn man Ihrer Anfrage ablehnend begegnet, dann geben  Sie auch dann nicht gleich auf. Oft führt einfach Unwissenheit  zu Ablehnung. Nehmen Sie Ihren Mut zusammen und fragen Sie.  Und berichten Sie uns bitte von Ihren Erfahrungen.  Am besten per eMail. Danke.

Abitur

Die Bedingungen für Betroffene Schülerinnen und Schüler  regeln die Bundesländer durch Erlasse. Sie finden diese  Erlasse unter der Rubrik "für Kinder" "Schulen" "Erlasse".

Darüber hinaus möchten wir dennoch einen Weg  aufzeigen, der nicht immer - aber manchmal eben doch  funktioniert.

Lehrer sind auch nur Menschen. Und fragen kostet nichts.

Wir haben mehrere Berichte erhalten, in denen uns  Schülerinnen und Schüler von Erleichterungen bei  Prüfungen berichtet haben - obwohl diese durch Erlasse  gar nicht zulässig waren. Wir kennen einen Schüler, der - aufgrund einer  körperlichen Beeinträchtigung - seine Arbeiten mit einem  Sprachmodul via PC schreiben durfte. Hierfür gibt es keine  Regelung - aber menschliche Lehrkräfte.

Fragen Sie - und berichten Sie uns auch hier von Ihren  Erfahrungen. Danke.

Bewerbung

Häufig erreichen uns Anfragen, ob man eine Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche in einer Bewerbung  erwähnen solle.

Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Aber aus Sicht des Betriebes, der einen einstellen soll,  stellt sich das vielleicht so dar:

Wenn mir ein Bewerber bereits schon in der Bewerbung  wichtige Dinge verschweigt - was hat er dann vielleicht  noch zu verbergen?

Fragen Sie sich selbst: Kommt es nicht doch irgendwann heraus? Wird es nicht irgendwann sowieso entdeckt?  Ist es nicht einfacher, offensiv damit umzugehen?

Was passiert, wenn ein zukünftiger Arbeitgeber schon  vorher weiß, dass jemand nicht so gut lesen und schrieben kann. Es kann sich doch um einen  ausgesprochen geschickten und kreativen Mitarbeiter  handeln. Stellen Sie das doch einfach in Aussicht...

Nur Mut!

Und schreiben Sie uns, wie sie damit umgehen.  Und welche Erfahrungen Sie gemacht haben.

Berufsberatung

Leider erfahren wir auch hier immer wieder von Betroffenen von Schwierigkeiten.

Manche werden gar nicht wirksam vermittelt.

Manche werden für "doof" gehalten - und sollen in  Hilfsarbeits-Tätigkeiten vermittelt werden.

Andere werden nicht für die gewünschten Berufsziele in  Erwägung gezogen, sondern für weniger qualifizierte Berufe...

Das ist traurig - aber von hier aus nicht zu ändern. Schreiben Sie uns von ihren Erfahrungen. Wir möchten hier  gerne Hinweise geben, die anderen Betroffenen Mut machen.