Immer wieder erreichen uns Hinweise über unterschiedlichste Hilfen, die Sie als Legastheniker im Alltag bekommen können. Bei den meisten müssen wir leider darauf hinweisen, dass oft kein Rechtsanspruch darauf besteht. Wir veröffentlichen diese Hinweise dennoch - weil Sie dadurch vielleicht erst auf die Idee gebracht werden, überhaupt einmal nach Hilfe zu fragen...
Sie finden hier eine Übersicht über die folgenden Themen:
- Führerscheinprüfung
- Prüfung bei der IHK (Industrie und Handelskammer)
- Gesellenprüfung (Innung)
- IHK Prüfung
- Prüfung Führerschein
- Abitur
- Berufsberatung
- Bewerbung
Führerscheinprüfung
Häufig erreichen uns Anfragen über mögliche Erleichterungen bei der Führerscheinprüfung. Wir haben eine entsprechende Anfrage an den TÜV Nord gestellt - und erhielten von dort folgende Auskunft:
Der Gesetzgeber hat grundsätzlich in der Fahrerlaubnisverordnung für Bewerber, die nicht ausreichend lesen können, die Möglichkeit der mündlichen Prüfung geschaffen. Dies gilt bundeseinheitlich.
Die mündliche Prüfung wird auf Antrag des Bewerbers durchgeführt und gilt für Bewerber die Sprachprobleme, Verständnisprobleme und Leseschwächen haben sowie unter großer Prüfungsangst bzw. einer Übernervosität leiden. Dazu gehören auch ausländische Bewerber, die hier geboren bzw. aufgewachsen sind, und trotzdem weder die deutsche Sprache noch ihre Muttersprache ausreichend beherrschen.
Unter diese Gruppe fallen also insbesondere Legastheniker.
Bei der mündlichen Prüfung werden die Fragen und Antworten vorgelesen und lediglich bei Nichtverstehen von Wörtern oder Wortverbindungen Verständigungshilfe geleistet. Es ist ausreichend, einen formloser Antrag auf eine mündliche Prüfung zu stellen und glaubhaft zu versichern, dass eine der o.g. Punkte erfüllt wird.
Der Bewerber erhält dann die Rechnung über die zu entrichtende Gebühr (? 90,02 mdl. Prüfung + ? 10,09 theoretische Prüfung). Nach Eingang der Gebühr wird mit dem Bewerber über die Fahrschule ein Termin festgelegt.
Dies gilt für den Bereich der Technischen Prüfstelle des TÜV NORD Straßenverkehr. Die organisatorische Abwicklung (Antragstellung/ Terminvereinbarungen/ Zahlungsabwicklung) und Gebühren können in Bereichen anderer Technischer Prüfstellen abweichend sein.
IHK-Prüfung
Bei Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer gibt es nach unserem Wissen keine einheitliche Regelung.
Ein Betroffener, der bei der IHK in Hamburg eine Prüfung ablegen wollte, fragte bei der Prüfungskommission einfach nach - und war überrascht, dass er dort auf ausgesprochenes Verständnis traf. Er erhielt mehr Zeit für die Prüfung - und das Angebot auf schriftliche Prüfungsbereiche zu verzichten, wenn er diese mündlich absolvieren will. Für ihn war das leichter...
Von der IHK in Hannover berichtete ein Prüfling, dass er nach der Prüfung vom einem der Prüfer angesprochen wurde: "Warum haben Sie uns denn nichts von ihrer Legasthenie gesagt, dann hätten wir Ihnen doch helfen können."
Unser Tipp Fragen Sie in jedem Fall nach. Und wenn man Ihrer Anfrage ablehnend begegnet, dann geben Sie auch dann nicht gleich auf. Oft führt einfach Unwissenheit zu Ablehnung. Nehmen Sie Ihren Mut zusammen und fragen Sie. Und berichten Sie uns bitte von Ihren Erfahrungen. Am besten per eMail. Danke.
Gesellenprüfung
Hier gilt ähnliches wie bei der IHK-Prüfung auch.
Unser Tipp Fragen Sie in jedem Fall nach.
Wenn Sie gar nicht fragen, dann werden Sie auch keine Hilfe finden. Wie auch?
Und wenn man Ihrer Anfrage ablehnend begegnet, dann geben Sie auch dann nicht gleich auf. Oft führt einfach Unwissenheit zu Ablehnung. Nehmen Sie Ihren Mut zusammen und fragen Sie. Und berichten Sie uns bitte von Ihren Erfahrungen. Am besten per eMail. Danke.
Abitur
Die Bedingungen für Betroffene Schülerinnen und Schüler regeln die Bundesländer durch Erlasse. Sie finden diese Erlasse unter der Rubrik "für Kinder" "Schulen" "Erlasse".
Darüber hinaus möchten wir dennoch einen Weg aufzeigen, der nicht immer - aber manchmal eben doch funktioniert.
Lehrer sind auch nur Menschen. Und fragen kostet nichts.
Wir haben mehrere Berichte erhalten, in denen uns Schülerinnen und Schüler von Erleichterungen bei Prüfungen berichtet haben - obwohl diese durch Erlasse gar nicht zulässig waren. Wir kennen einen Schüler, der - aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung - seine Arbeiten mit einem Sprachmodul via PC schreiben durfte. Hierfür gibt es keine Regelung - aber menschliche Lehrkräfte.
Fragen Sie - und berichten Sie uns auch hier von Ihren Erfahrungen. Danke.
Bewerbung
Häufig erreichen uns Anfragen, ob man eine Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche in einer Bewerbung erwähnen solle.
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Aber aus Sicht des Betriebes, der einen einstellen soll, stellt sich das vielleicht so dar:
Wenn mir ein Bewerber bereits schon in der Bewerbung wichtige Dinge verschweigt - was hat er dann vielleicht noch zu verbergen?
Fragen Sie sich selbst: Kommt es nicht doch irgendwann heraus? Wird es nicht irgendwann sowieso entdeckt? Ist es nicht einfacher, offensiv damit umzugehen?
Was passiert, wenn ein zukünftiger Arbeitgeber schon vorher weiß, dass jemand nicht so gut lesen und schrieben kann. Es kann sich doch um einen ausgesprochen geschickten und kreativen Mitarbeiter handeln. Stellen Sie das doch einfach in Aussicht...
Nur Mut!
Und schreiben Sie uns, wie sie damit umgehen. Und welche Erfahrungen Sie gemacht haben.
Berufsberatung
Leider erfahren wir auch hier immer wieder von Betroffenen von Schwierigkeiten.
Manche werden gar nicht wirksam vermittelt.
Manche werden für "doof" gehalten - und sollen in Hilfsarbeits-Tätigkeiten vermittelt werden.
Andere werden nicht für die gewünschten Berufsziele in Erwägung gezogen, sondern für weniger qualifizierte Berufe...
Das ist traurig - aber von hier aus nicht zu ändern. Schreiben Sie uns von ihren Erfahrungen. Wir möchten hier gerne Hinweise geben, die anderen Betroffenen Mut machen.